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1. Allgemeines
1.1 Nachstehenden Bedingungen sind integrierter Bestandteil der Offerte, Bestellung, Lieferung, Auftragsbestätigung und Rechnung.
1.2 Für alle vorliegenden sowie künftigen Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Bestellung gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt oder der Auftrag stillschweigend danach ausgeführt wird.
1.3 Die vorliegenden Bedingungen können durch entsprechende Anzeige an den Kunden jederzeit und ohne Begründung abgeändert oder widerrufen werden.
2. Offertenstellung
2.1 Alle unsere Offerten, schriftlich, telefonisch oder mündlich, verstehen sich freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wir bemühen uns, die angebotenen Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten.
3. Umfang der Lieferung
3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung, resp. die ausgestellte und bezahlte Rechnung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet.
4. Vorschriften am Bestimmungsort
4.1 Der Besteller hat die ActionProducts GmbH auf die gesetzlichen, behördlichen und weiteren Vorschriften aufmerksam zu machen, welche im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung und Zahlung bestehen.
5. Preise
5.1 Alle Preise verstehen sich in USD exkl. MWST. Die MWST wird bei der Inland-Bestellung (Rechnungsstellung an Firmen mit Sitz in der Schweiz) separat aufgerechnet. Der MWST Betrag wird im Warenkorb beim Bestellen separat ausgewiesen.
5.2 Die Preise verstehen sich netto ab Lager der ActionProducts GmbH in US-Dollar, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Entsorgung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, (Entsorgungs-) Gebühren und Zöllen zu tragen. Obige Daten sind verbindlich, sofern für einzelne Aufträge nicht spezielle schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
5.3 Versand- und Verpackungskosten: die Portokosten/Frachtkosten werden beim Versand zusätzlich nach Aufwand zzgl. Handlingkosten verrechnet.
5.4 ActionProducts GmbH behält sich eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Ablieferung die Lohnansätze, die Materialpreise oder Abgaben und Wechselkurse ändern.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller an die ActionProducts GmbH ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art wie folgt zu leisten: Vorauszahlung per Banküberweisung an das auf der Rechnung aufgeführte Bankkonto oder Belastung der Kreditkarte des Bestellers durch die Firma ActionProducts GmbH vor Versand der Ware. Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Garantierückbehalte sind nicht gestattet. Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der einzelnen Lieferungen zu erfolgen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald der Betrag in Schweizerfranken auf dem Bankkonto der Firma ActionProdcts GmbH eingetroffen ist und der Firma ActionProducts GmbH zur freien Verfügung steht.
6.2 Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, welche die ActionProducts GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Action Products GmbH nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.
6.3 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Bestellers üblichen Zinssätzen richtet, jedoch mindestens 8 Prozent pro Jahr beträgt. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die ActionProducts GmbH behält sich das Eigentum an Ihrer Lieferung bis zu derer vollständiger Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von ActionProducts GmbH erforderlich sind, mitzuwirken und erteilt mit der Bestellung der Firma ActionProducts GmbH die Vollmacht, falls es nötig erscheint, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
7.2 Der Besteller ist verpflichtet, der ActionProducts GmbH Zugriffe von Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. Lieferfrist
8.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald die Bestellung erfolgt, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, und die bei Bestellung zu erbringenden Zahlung und allfällige Sicherheiten geleistet sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung am Domizil von ActionProducts GmbH zum Versand bereitgestellt ist.
8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
a) Wenn Die ActionProducts GmbH die zur Ausführung der Bestellung und Lieferung benötigten Angaben nicht rechtzeitig erhalten hat oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.
b) Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von ActionProducts GmbH liegen, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Materialien, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördlichen Massnahmen.
c) Wenn der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
8.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
8.4 Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, resp. Stornierung der Bestellung wegen Verspätung der Lieferung.
8.5 Wurde die Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser Frist ist der Lieferant berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere Einlagerung und eventuelle Behebung von Stillstandschäden Rechnung zu stellen.
9. Prüfung und Abnahme der Lieferung
9.1 Der Besteller hat die Möglichkeit, bei „Nichtgefallen“, Eigenprodukten der ActionProducts GmbH, innert 10 Tagen mit schriftlicher Vorankündigung vollständig zu retournieren und erhält den von der Firma ActionProducts GmbH den Kaufpreis abzüglich der Bank- und Kreditkartenspesen zurückerstattet. Die für die Rücksendung entstehenden Kosten sind vollständig vom Besteller zu übernehmen. Nach Ablauf der 10 Tage ohne schriftliche Vorankündigung gilt die Lieferung als angenommen.
9.1 Der Besteller hat der ActionProducts GmbH allfällige Mängel innert 10 Tagen schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als angenommen.
9.2 Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und/oder Auflösung des Vertrags, ist ausgeschlossen.
10. Ansichts-, Probe-, Ausstellungs- und Konsignationslieferungen
10.1 Für Schäden, die Waren solcher Lieferungen erleiden, haftet der Kunde. Der Lieferant behält sich jederzeit Verfügungs- und Eigentumsrecht vor. Ansichts- und Probesendungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 10 Tagen nach Empfang der Ware franko zurückzusenden, andernfalls erfolgt Verrechnung.
11. Lieferung/Nutzen und Gefahr
11.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab ActionProducts GmbH auf den Besteller über, selbst wenn die Lieferung franko, cif, fob oder unter ähnlicher Klausel erfolgt. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die ActionProducts GmbH nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.
12. Transport und Versicherung
12.1 Besondere Wünsche betreffend Transport und Versicherung sind ActionProducts GmbH rechtzeitig schriftlich bekanntzugeben. Der Transport wird von ActionProducts GmbH dem Besteller direkt verrechnet. Der Versand erfolgt sofern nichts anderes vereinbart ddu. Sämtliche Zusatzkosten, wie zum Beispiel MWST, Importzoll, Verzollungskosten usw., werden dem Besteller von der jeweiligen Stelle direkt in Rechnung gestellt. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten und eine Kopie zur Information an die ActionProducts GmbH weiterzuleiten.
12.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn diese von der ActionProducts GmbH abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung auf Gefahr des Bestellers.
13. Stornierung einer Bestellung (mündliche oder schriftliche Bestellung)
13.1 Für die Stornierung einer Bestellung von Artikeln, welche in der Preisliste aufgeführt, aber bei der ActionProducts GmbH nicht fix an Lager sind und deshalb speziell für den Kunden bestellt werden, beträgt die Annulationsgebühr 10% vom Verkaufspreis, mindestens aber Fr. 50.-.
13.2 Artikel, die nicht im ActionProducts GmbH Sortiment aufgeführt sind und durch die ActionProducts GmbH für den Kunden extra bestellt oder angefertigt werden müssen, können nicht annulliert werden. Will der Kunde dennoch von der Bestellung zurücktreten wird eine Annullationsgebühr in der Höhe des Verkaufspreises fällig, mindestens aber Fr. 150.–.
14. Garantiebestimmungen
14.1 Garantieansprüche hat der Kunde ausdrücklich als solche geltend zu machen. Der Kunde ist für den Nachweis des Garantieanspruchs verantwortlich. Die Quittung gilt als Garantieschein. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich und nach seiner Wahl in seinen Werkstätten zu reparieren oder zu ersetzen. Es besteht kein Anspruch auf einen Neuersatz. Defekte Geräte sind der ActionProducts GmbH franko einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Jede Haftung für Schadenersatzforderungen, (insbesondere als Folge direkter oder indirekter Schäden) sowie für Unkosten sind wegbedungen. Fahrtweg und zusätzliche Arbeiten gehen zu Lasten des Kunden. Es besteht kein Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Jeder weitere Anspruch, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.
Die Reparatur und Wartung von Software (auch im Garantiefall) ist in jedem Fall ausgeschlossen.
14.2 Die Garantiezeit beträgt in der Regel 12 Monate, oder die vom Hersteller gewährte Garantiezeit. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab der ActionProducts GmbH. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die die ActionProducts GmbH nicht zu vertreten hat, so endet die Garantiezeit in jedem Fall spätestens 1 Monat nach der vom Hersteller gewährten Garantiezeit.
14.3 Für ersetzte Teile, sowie Occasionsgeräte gilt, falls nichts anderes festgelegt, eine Garantiefrist von 3 Monaten.
14.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter und falscher Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Handhabung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, sowie infolge anderer Gründe, die die ActionProducts GmbH nicht zu vertreten hat.
14.5 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von der ActionProducts GmbH Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen; ferner, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und ActionProducts GmbH den Schaden beheben kann.
14.6 Für Fremdlieferungen übernimmt die ActionProducts GmbH die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten.
15. Haftung
15.1 Die ActionProducts GmbH hat die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und seine Garantiepflicht zu erfüllen. Hingegen ist jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden wegbedungen.
16. Rücknahmen
16.1 Bei Rücknahme von Altgeräten wird ein Entsorgungsbeitrag erhoben.
16.2 Falschlieferungen, welche durch die ActionProducts GmbH ausgeführt wurden, werden nur mit vorzeitiger Ankündigung zurückgenommen.
17. Gültigkeit
17.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, sofern sie von der ActionProducts GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist Sitz der ActionProducts GmbH, Parkstrasse 16b, 5012 Schönenwerd, Schweiz
18.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Schönenwerd, den 01.01.2009
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